Es wird der polizeiliche Terror im Raum Köln und Krefeld gegen die Deutsche Bevölkerung anhand von Akten der Gestapo und des Kölner Sondergerichts untersucht. Mit Ausnahme der letzten Kriegsmonate war der polizeiliche Terror selektiv auf besondere, stigmatisierte Gruppen gerichtet (Kommunisten, Sozialdemokraten, Zigeuner, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Juden). Deutsche, die keiner dieser Gruppen angehörten, hatten dagegen weitaus weniger zu befürchten und sogar relativ große Narrenfreiheit, solange sie den Zielen des NS-Regimes nicht im Wege standen. Unmutsäußerungen über den Kriegsverlauf, das Abhören von Feindsendern oder abfällige Bemerkungen über Parteigrößen hatten erstaunlich geringe Sanktionen zur Folge.
Themen: - Angaben zur Person des Angeklagten (Wohnort, Geburtsort, Alter Familienstand, etc.);- Angaben zum Ermittlungsvorgang (Jahr der Ermittlung, Informationen zum Informant, Zahl der Zeugen, Grund für die Denunziation, Datum der Verhaftung, Anzeige durch Behörde, Angaben zum vorgeworfenen Delikt, Zeitpunkt und Ort der Tat, Art der Tatausführung, Art der Meinungsäußerung, etc.);- Angaben zum Prozeß und zum Urteil (Datum des Prozesses, Schuldeingeständnis des Täters, Höchststrafe, tatsächliche Verurteilung, etc.).
Quellen: Auswertung von Akten der Krefelder Gestapo und des Kölner Sondergerichts.
Einwohner von Krefeld und Köln, die von der Gestapo als straffällig
aktenkundig gemacht wurden
Auswahlverfahren Kommentar: Stichprobe