Die vorliegende Datenkompilation vermittelt einen historischen Überblick über die Entwicklung des Personals im öffentlichen Dienst anhand der amtlichen Personalstandstatistik. In der Datenkompilation werden die Vollbeschäftigten im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes berücksichtigt. Der unmittelbare öffentliche Dienst umfasst die Gebietskörperschaften (Reich/Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände), die Zweckverbände (ab 1960), die Deutsche Bundesbahn (ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und die Deutsche Bundespost (ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden). Zu dem unmittelbaren öffentlichen Dienst gehören in der Bundesrepublik Deutschland Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen (z.B. Eigen- und Landes- oder Bundesbetriebe). Die Hauptorganisationsbereiche (Aufgabenbereiche) gliedern sich in (a) Kernhaushalt: Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt werden und (b) Sonderrechnungen: aus den Kernhaushalt ausgegliederte rechtlich unselbständige Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (z.B. die kaufmännisch buchenden Krankenhäuser). Die Personalstandstatistik wurde für sämtliche Gebietskörperschaften erstmals 1925/26 durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen sahen bei der Personalstandstatistik die Erfassung des Personals nach dem Dienstverhältnis vor. Die Beschäftigten werden in dieser Studie nach der Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gegliedert. Bei der Abgrenzung der Dienstverhältnisse liegen für das Reichsgebiet und für das Bundesgebiet weitgehend übereinstimmende Definitionen zugrunde. Demnach sind Beamte Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch das Beamtenrecht geregelt ist und die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen werden (auch Beamte in Ausbildung). Richter waren früher zusammen mit den Beamten ausgewiesen; 1961 bis 1979 wurden sie getrennt dargestellt (Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes); ab dem Berichtsjahr 1980 werden sie wieder zusammen mit den Beamten ausgewiesen. Als Angestellte gelten Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nach dem Angestelltenversicherungsrecht ausüben (einschließlich Angestellte in Ausbildung); auch Angestellte mit Beamtenbesoldung (Dienstordnungsangestellte) rechnen hierzu. Arbeiter sind in privatrechtlichem Dienst- und Vertragsverhältnis beschäftigte Lohnempfänger (einschließlich Auszubildende). Zum Personal des öffentlichen Dienstes zählen ab 1991 auch die Berufs- und Zeitsoldaten. Die Datenkompilation wird ergänzt durch Übersichtstabellen zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus zwei Forschungsbeiträgen, die als Datenbasis die Ergebnisse aus den Berufszählungen im Deutschen Reich von 1882 bis 1938 verwenden (J. P. Cullity, 1967; R. Eichenberg/K. Singer, 1983).
Datentabellen in HISTAT:A. Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst nach dem DienstverhältnisA.01a Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte insgesamt (1927-2010)A.01b Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Beamte und Richter (1927-2010)A.01c Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Angestellte (1927-2005)A.01d Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeiter (1927-2005)A.01e Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Berufs- und Zeitsoldaten (1991-2010)A.01f Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeitnehmer (1991-2010)A.02 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost (1950-2010)A.03 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte nach dem Dienstverhältnis (1950-2010)B. Ausgewählte ForschungsdatenB.01 Vollbeschäftigte im öffentlichen Dienst (1882-1939)B.02 Beschäftigte im öffentlichen Dienst insgesamt: Gebietskörperschaften, Bildung, Post und Bahn (1871-1975)B.03 Militärpersonal in Deutschland (1850-1970)
Quellen:
Daten der amtlichen Statistik; für die Vorkriegszeit u. a. Ergebnisse der Berufszählungen.