Die Statistik zum Elterngeld wird seit dem Berichtsjahr 2007 zentral beim Statistischen Bundesamt als Vollerhebung geführt. Die Meldungen erfolgen durch die Elterngeldstellen im jeweiligen Bundesland.
Ab dem Jahr 2008 meldeten die Elterngeldstellen vierteljährlich detaillierte Angaben zu abgeschlossenen Elterngeldbezügen. Mit der statistischen Erhebung der gemeldeten beendeten Leistungsbezüge stand die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld im Vordergrund. Ein Vergleich mit der vorherigen Antragsstatistik ist nur eingeschränkt möglich.