Die Statistik zum Elterngeld wird seit dem Berichtsjahr 2007 zentral beim Statistischen Bundesamt als Vollerhebung geführt. Die Meldungen erfolgen durch die Elterngeldstellen im jeweiligen Bundesland.
Mit Einführung des Elterngeldes zum 01. Januar 2007 erstreckte sich die Erhebung der Statistik zum Elterngeld auf bewilligte Anträge für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden (sogenannte Antragsstatistik). In dem Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008 wurde jede/r Elterngeldbeziehende, der/dem die Zahlung von Elterngeld bewilligt wurde und deren/dessen Kind im Jahr 2007 geboren wurde, statistisch erfasst.