In der Hochschulfinanzstatistik werden jährlich Informationen über die Lehr- und Forschungsstruktur der Hochschulen zur Verfügung gestellt und insbesondere die Unterschiede in der Finanzausstattung zwischen den einzelnen Lehr- und Forschungsbereichen der Hochschulen aufgezeigt.
Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich dabei unabhängig von der Trägerschaft auf alle Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden Akademien und vergleichbare Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde.
Die Daten entstammen i. d. R. dem Rechnungswesen der Hochschulen bzw. der Länder. Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik sind daher aufgrund der vollständigen Erfassung durch die Hochschulverwaltungen als umfassend und präzise einzustufen. Die Qualität der Statistik hängt wesentlich von der Qualität (Vollständigkeit, Genauigkeit) der Datenlieferungen der Hochschulverwaltungen ab.
Die Statistik umfasst u. a. - abhängig von der Art des Rechnungswesens (kameralistisch bzw. kaufmännisch) der jeweiligen Hochschule - Informationen zu Ausgaben und Einnahmen (bzw. Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben) nach verschiedenen Arten (u.a. Personalausgaben, Mieten und Pachten, Drittmitteleinnahmen etc.), in fachlicher und organisatorischer Gliederung, jeweils einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnungen sowie der vollständigen Einbeziehung von Körperschaftshaushalten.
Die Hochschulfinanzstatistik wird seit dem Jahr 2013 im FDZ nicht mehr aufbereitet.