Rechtliche und administrative Auflagen bei Einstellung von Mitarbeitern bei Ein-Mann-Unternehmen. Informationsbeschaffung bei Einstellungsverfahren. Administrativer Aufwand bei Neueinstellung. Themen: Beschäftigung von Mitarbeitern auf kurzfristiger Basis, Freunden und Familienmitgliedern, Subunternehmern und Dienstleistern; Beschäftigung dieser Personen mit einem festen Arbeitsvertrag; beabsichtigte Einstellung von neuen Mitarbeitern in den kommenden sechs Monaten; Gründe für die Nicht-Beschäftigung von Mitarbeitern mit festem Arbeitsvertrag; Komplexität der rechtlichen und administrativen Auflagen als Grund für die Nicht-Beschäftigung von Mitarbeitern mit festem Arbeitsvertrag; vermutete Anzahl von Behörden und Institutionen, die bei einer Einstellung zu kontaktieren wären; Zeitaufwand bei Neuanstellung von Mitarbeitern mit Beachtung der administrativen Auflagen; bevorzugte Quelle für Informationsbeschaffung über Einstellungsverfahren und eigene Pflichten (staatliche Behörde, Steuerberater, Rechtsanwalt, Finanzberater, Örtliche Verwaltung, Industrie- und Handelskammer, Bank, Familie und Freunde); administrativer Aufwand nach Einstellung eines neuen Mitarbeiters z.B. durch Abführen von Steuern und Sozialabgaben; Bekanntheit der Ausnahmen rechtlicher und administrativer Anforderungen sowie spezieller Erleichterungen für Kleinbetriebe beim Einstellungsprozess; Einschätzung des Anteils von Lohnnebenkosten, Steuern und Sozialabgaben am Bruttolohn für einen Beschäftigten; Beurteilung der Angemessenheit der administrativen Auflagen für Kleinbetriebe. Demographie: Betriebsgröße; Branche; Unternehmensgründung/-übernahme durch den Befragten; Geschlecht, Alter, Alter bei Beendigung der Vollzeit-Ausbildung des Befragten; Gesamtumsatz des Betriebs.
Telefonische Befragung mit standardisiertem Fragebogen
Ein-Mann-Unternehmen - Landwirte und Behörden ausgeschlossen.
Aus einer Liste von Ein-Mann-Unternehmen wurde eine geschichtete Stichprobe gezogen. Kriterien waren: Land und Branche (Bau, Industrie, Dienstleistungen und Handel).